AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berliner Fahrradmarktes für den Verkauf von Zweirädern
- Allgemein
1.1. Unsere AGB gelten für den Verkauf und die Lieferung von festen und beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Vertragspartner
2.1. Vertragspartner des Kunden ist der jeweilige Händler des Marktes.
- Vertragsschluss & Preise
3.1. Mit der Kaufabsicht, Bestellung oder Bezahlung erklärt der Kunde verbindlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
3.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes.
3.3. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen, sofern vereinbart.
3.4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs – ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis).
3.5. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, sofern ein Fahrrad bei einem gewerblichen Händler gekauft wird.
3.6. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers. Der Händler behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
- Abnahme
4.1. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.
- Eigentumsvorbehalt
5.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
- Gewährleistung
6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von 12 Monaten ab Kaufdatum. Das Gewährleistungsrecht bezieht sich hierbei auf gebrauchte Kaufgegenstände. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.2. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers.
Stand 20.August 2017